Geschichte der Sozialen Dienste der Justiz in Thüringen

Am 01.09.1991 trat die Verwaltungsvorschrift über die „Organisation der Bewährungs- und Gerichtshelfer“ des Thüringer Justizministeriums in Kraft. Hiermit wurde der Grundstein für die später entstehenden Sozialen Dienste in der Justiz gelegt. Mit dieser Verwaltungsvorschrift wurde gewährleistet, dass in jedem der vier Landgerichtsbezirke Bewährungshelfer und in allen Staatsanwaltschaften Gerichtshelfer ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommen konnten. Durch die Verwaltungsvorschrift vom 23.09.1999 wurde die Zusammenführung der Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie der Führungsaufsicht zu den Sozialen Dienste in der Justiz geregelt. Seit dem 01.10.1999 sind die Sozialen Dienste in der Justiz integraler Bestandteil des Thüringer Oberlandesgerichts. Mit einer erneuten Verwaltungsvorschrift wurde zum 01.04.2011 die Einrichtung von Regionalbezirken und damit verbunden Regionalleitungen umgesetzt.

 

Weitere Informationen zur Geschichte sind auf der Internetpräsenz des Freistattes Thüringen zu finden unter

http://www.thueringen.de/th4/olg/wir_ueber_uns/aufgaben/soziale_dienste/geschichte/index.aspx